# AGB

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> Description: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Trainings-, Förder- und Feriencamp-Angebote der Bolzakademie. Mit der Anmeldung …

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# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Trainings-, Förder- und Feriencamp-Angebote der Bolzakademie. Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten diese Bedingungen an.

## 1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt schriftlich (per Post, E-Mail oder über das Anmeldeformular). Mit der verbindlichen Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie der Bolzakademie zugegangen ist.

## 2. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Angebotsbeschreibungen auf der Website sowie aus der Teilnahmebestätigung. Die Bolzakademie behält sich vor, einzelne Trainingsinhalte oder Trainer kurzfristig anzupassen.

## 3. Preise und Leistungsänderungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise. Geringfügige, zumutbare Änderungen von Leistungen oder Abläufen bleiben vorbehalten.

## 4. Zahlung

Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Erziehungsberechtigten eine Teilnahmebestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift und/oder Überweisung innerhalb von 14 Tagen. Bei Feriencamps wird der Platz erst nach Zahlungseingang verbindlich reserviert.

## 5. Stornierung von Feriencamps

Bei Stornierung bis 6 Wochen vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € erhoben. Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Beginn werden 30 % des Teilnahmebetrags fällig, in den letzten 2 Wochen 50 %. Bei Abbruch während des Camps besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

## 6. Kündigung von Kita- und Fördertraining

Verträge über Kita- bzw. Fördertraining können zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 15. des Monats erfolgen, andernfalls verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat.

## 7. Fahrdienst

Der optionale Fahrdienst wird gesondert schriftlich gebucht. Eine Kündigung des Fahrdienstes ist schriftlich bis zum 15. eines Monats zum Monatsende möglich.

## 8. Durchführung und Aufsichtspflicht

Während der Trainings- und Campzeiten übertragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht an die Trainerinnen und Trainer der Bolzakademie. Bei wiederholtem Nichtbefolgen von Anweisungen kann ein Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Training oder Camp ausgeschlossen werden.

## 9. Krankheit

Bei Vorlage eines ärztlichen Attests werden bei Feriencamps 50 % des Teilnahmebetrags erstattet; dies gilt nicht bei Abbruch ab dem dritten Tag. Für ausgefallene Trainingseinheiten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

## 10. Urlaub

Für Urlaubszeiten der Teilnehmer im Kita- und Fördertraining besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge.

## 11. Gesundheit

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich belastbar sein. Gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder erforderliche Medikamente sind der Bolzakademie vor Trainings- bzw. Campbeginn schriftlich mitzuteilen.

## 12. Kündigung durch die Bolzakademie

Die Bolzakademie kann ein Feriencamp bis 2 Wochen vor Beginn absagen, etwa bei zu geringer Teilnehmerzahl; in diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten oder der Teilnahmebetrag vollständig erstattet. Bei groben Regelverstößen (z. B. Alkohol, Drogen, Vandalismus) kann ein Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden.

## 13. Haftung

Die Bolzakademie haftet im Rahmen der ordnungsgemäßen Sorgfaltspflicht. Eine Haftung für Witterung, Krankheit, Diebstahl oder den Verlust mitgebrachter Gegenstände ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.

## 14. Versicherung

Die Teilnehmer müssen über eine gültige Kranken- und Haftpflichtversicherung verfügen. Für die Dauer der Teilnahme wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vorausgesetzt.

## 15. Medizinische Hilfe

Im Notfall ist die Bolzakademie berechtigt, erforderliche medizinische Maßnahmen zu veranlassen. Etwaige Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.

## 16. Bild- und Tonrechte

Die Erziehungsberechtigten können der Anfertigung und Verwendung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen im Rahmen der Anmeldung zustimmen. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

## 17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
